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Ratgeber · Kosten & Abrechnung · Wien

Was zahlt die Sonderklasse bei einer Orthopädie-OP in Wien – und was nicht?
OP-Kosten, Direktverrechnung, Selbstbehalt und Wahlarzt-Rückerstattung – einfach erklärt, ohne Kleingedrucktes.

Zwei Fragen höre ich vor fast jeder Operation: „Was kostet das?“ und „Zahlt das meine Versicherung?“ Diese Seite beantwortet beide so ehrlich wie möglich – für Sonderklasse-Versicherte, für Selbstzahler und für den Besuch in meiner Wahlarzt-Ordination. Pauschalpreise finden Sie hier bewusst nicht: Die Kosten hängen von Eingriff, Klinik und Aufenthaltsdauer ab – und was Ihre Versicherung übernimmt, hängt ganz von Ihrem Vertrag ab. Was Sie stattdessen bekommen: einen Kostenvoranschlag mit allen Positionen vor jeder Operation, und mit den meisten Sonderklasse-Versicherungen die Direktverrechnung.

Dr. Philippe Ghobrial Facharzt für Orthopädie & Traumatologie 1.000+ Operationen Belegarzt in 4 Wiener Privatkliniken Lektor an der MedUni Wien 5,0 Sterne in Google-Bewertungen Über mich →

Wer zahlt was? Auf einen Blick

Die Kurzantwort für drei typische Situationen – die Details folgen weiter unten.

Mit Sonderklasse-Versicherung

Was übernommen wird, bestimmt Ihr Vertrag – üblicherweise Operation, Anästhesie, Klinikaufenthalt und Arzthonorar ganz oder zum Großteil. Mit den meisten Spitals-Sonderklasse-Versicherungen ist eine Direktverrechnung möglich: Klinik und ich rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab, Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken. Ob ein Selbstbehalt gilt, steht in Ihrer Polizze und in der Deckungszusage.

Ohne Zusatzversicherung (Selbstzahler)

Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag mit allen Positionen und entscheiden in Ruhe. Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet in der Regel auch bei einer Operation in der Privatklinik einen Beitrag, den die Klinik direkt mit ihr verrechnet – Sie zahlen die Differenz.

Besuch in der Ordination (Wahlarzt)

Sie erhalten eine Honorarnote. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet nach Einreichung rund 80 % des Kassentarifs; eine Wahlarzt- bzw. Privatarzt-Versicherung übernimmt die Kosten der Ordination normalerweise ganz oder zum Großteil. Bei der Einreichung helfe ich Ihnen.

Was die Sonderklasse bei einer Operation zahlt – und was Sie selbst prüfen sollten

Keine zwei Verträge sind gleich. Diese Übersicht zeigt, was Sonderklasse-Versicherungen üblicherweise übernehmen – und wo sich ein Blick in die Polizze lohnt.

Üblicherweise übernommen – bei bewilligter OP, je nach Vertrag ganz oder zum Großteil

  • Honorar des Operateurs und der OP-Assistenz

  • Anästhesie

  • OP-Saal und Material – bei Prothesen auch das Implantat

  • Klinikaufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif), Pflege und Medikamente

Bitte in Ihrer Polizze prüfen – das ist nicht immer gedeckt

  • Selbstbehalt: Manche Verträge sehen einen Selbstbehalt vor – er steht in Ihrer Polizze und in der Deckungszusage Ihrer Versicherung
  • Ordinationsbesuche vor und nach der OP (Erstgespräch, Kontrollen): Das ist die ambulante Seite – Honorarnote und Rückerstattung, siehe unten
  • Wartefrist bei neuen Polizzen: Nach dem Abschluss gilt bei Krankheiten oft eine Wartefrist (häufig drei Monate), bei Unfällen meist keine; bereits bestehende Beschwerden können ausgeschlossen sein
  • Eingriffe ohne Deckungszusage: Deshalb geht mein Kostenvoranschlag vor jeder planbaren Operation an Ihre Versicherung – operiert wird, sobald die Zusage vorliegt

Was Ihr Vertrag genau abdeckt, kann ich Ihnen nicht zusagen – das kann nur Ihre Versicherung. Ein Anruf dort („Bin ich sonderklasseversichert, und gibt es einen Selbstbehalt?“) dauert fünf Minuten; den Rest klären wir gemeinsam am Kostenvoranschlag.

So läuft die Direktverrechnung bei einer Operation

„Muss ich in Vorleistung gehen?“ ist die häufigste Sorge. Mit den meisten Sonderklasse-Versicherungen ist eine Direktverrechnung möglich – dann läuft die Abrechnung zwischen Klinik, Operateur und Ihrer Versicherung, und Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken. So sieht der Weg aus:

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Diagnose & OP-Entscheidung

In der Ordination klären wir Diagnose, Behandlungsoptionen und ob eine Operation wirklich der richtige Schritt ist.

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Kostenvoranschlag & Deckungszusage

Ich erstelle den Kostenvoranschlag und reiche ihn bei Ihrer Versicherung ein – Sie müssen nichts organisieren. Die Deckungszusage dauert meist nur wenige Tage.

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Operation in der Privatklinik

OP-Termin meist innerhalb von 1–2 Wochen in einer der führenden Wiener Privatkliniken (ATOMOS Klinik Währing, Wiener Privatklinik, Privatklinik Döbling oder Rudolfinerhaus) – von mir persönlich operiert. Wenige Spezialeingriffe (etwa Kreuzband oder Hüftarthroskopie) organisiere ich in einem spezialisierten Team – das sage ich Ihnen vorab offen.

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Abrechnung läuft im Hintergrund

Klinik und Operateur rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. In der Regel keine Vorauszahlung und kein Einreichen – je nach Vertrag bleibt allenfalls ein vereinbarter Selbstbehalt.

Der Kostenvoranschlag: Was drinsteht – und die Kosten je Eingriff

Nach dem Erstgespräch erstelle ich Ihren Kostenvoranschlag – für Ihre Versicherung oder, als Selbstzahler, für Sie. Er enthält alle Positionen, ohne versteckte Posten:

  • Honorar Operateur und Assistenz

  • Honorar Anästhesie

  • Klinikkosten: OP-Saal, Material bzw. Implantat, Aufenthalt

Ob ein Selbstbehalt abgezogen wird, entscheidet Ihre Versicherung anhand Ihres Vertrags – Sie sehen es in der Deckungszusage.

Warum hier keine Pauschalpreise stehen

Derselbe Eingriff kostet je nach Klinik, Aufenthaltsdauer, Narkoseform und Implantat unterschiedlich viel. Eine Zahl, die für alle gilt, wäre falsch. Der Kostenvoranschlag gilt für Ihren konkreten Eingriff.

Kosten je Eingriff

Zu jedem Eingriff finden Sie auf der Behandlungsseite den Abschnitt „Kosten & Kostenübernahme“ mit den häufigsten Fragen dazu:

Die Ordination · So funktioniert die Wahlarzt-Rückerstattung

Wahlarzt vs. Kassenarzt: Was ist der Unterschied?

Beide sind voll ausgebildete Fachärzte – der Unterschied liegt allein im Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenkasse und darin, wie abgerechnet wird.

Kassenarzt

  • Hat einen Vertrag mit der Krankenkasse – Sie zahlen nichts direkt
  • Terminwartezeiten oft mehrere Wochen bis Monate
  • Hohe Patientenzahlen, dadurch meist kürzere Gesprächszeit

Wahlarzt

  • Kein Kassenvertrag – Sie erhalten eine Honorarnote
  • Krankenkasse erstattet nach Einreichung 80 % des Kassentarifs zurück
  • Eine Wahlarzt- bzw. Privatarzt-Versicherung übernimmt die Kosten der Ordination normalerweise ganz oder zum Großteil
  • Termine binnen weniger Tage, ausführliche Gesprächszeit

Wichtig zu wissen: Die 80 % beziehen sich auf den Kassentarif der jeweiligen Leistung – nicht auf 80 % der Honorarnote. Wie viel das konkret ist, hängt von Leistung und Kasse (ÖGK, SVS, BVAEB) ab.

Und beim Ordinationsbesuch? Die ambulante Seite

Der Besuch in der Ordination fällt nicht unter die stationäre Sonderklasse, sondern unter den Ambulant- bzw. Privatarzt-Baustein Ihrer Polizze – falls Sie einen haben. Der Weg ist zweistufig: Die Honorarnote geht zuerst an Ihre gesetzliche Krankenkasse (rund 80 % des Kassentarifs zurück), der verbleibende Rest an Ihre Zusatzversicherung.

Klingt nach Papierkram? Bei der Einreichung unterstütze ich Sie – Sie bekommen von mir alle Unterlagen so aufbereitet, dass die Erstattung möglichst reibungslos läuft.

Was das bei mir konkret heißt

  • Bei Operationen: Direktverrechnung mit den meisten Sonderklasse-Versicherungen – in der Regel keine Vorauszahlung
  • OP-Termin in der Privatklinik meist innerhalb von 1–2 Wochen
  • Bei Ordinationsbesuchen: Hilfe bei der Einreichung zur ambulanten Rückerstattung
Ihr Weg als Privatpatient im Detail →

Sonderklasse · Die Grundlagen

Was bedeutet „Sonderklasse" eigentlich?

Die Sonderklasse ist eine private Zusatzversicherung für den Spitalsaufenthalt – viele haben sie seit Jahren, ohne sie je gebraucht zu haben. Genau bei einer planbaren Operation spielt sie ihre Stärken aus.

Anbieter sind z. B. UNIQA, Generali, Wiener Städtische, Allianz oder Merkur. Ob und in welchem Umfang Sie versichert sind, steht in Ihrer Polizze – ein Anruf bei Ihrer Versicherung mit der Frage „Bin ich sonderklasseversichert und was ist gedeckt?" klärt das in fünf Minuten.

Das ermöglicht Ihnen die Sonderklasse

  • Freie Arztwahl: Sie entscheiden, wer Sie operiert – nicht der Dienstplan

  • Kurze Wartezeit: OP-Termin in der Privatklinik meist innerhalb von 1–2 Wochen

  • Privatklinik oder Sonderklasse im öffentlichen Spital: Ein- oder Zweibettzimmer, mehr Ruhe für die Genesung

  • Kostendeckung: Arzthonorar, OP, Anästhesie und Aufenthalt – je nach Vertrag ganz oder zum Großteil, nach Deckungszusage Ihrer Versicherung

Häufige Fragen zu Kosten, Sonderklasse & Wahlarzt

Ein Kassenarzt hat einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse – Sie zahlen dort nichts direkt, dafür sind Wartezeiten oft länger und die Zeit pro Patient knapper. Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag: Sie erhalten eine Honorarnote, reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen rund 80 % des jeweiligen Kassentarifs zurück. Eine private Zusatzversicherung mit Ambulant- oder Privatarzt-Deckung erstattet je nach Polizze einen großen Teil bis den gesamten Rest.

Die Sonderklasse ist eine private Zusatzversicherung für den Spitalsaufenthalt. Sie ermöglicht die freie Wahl des Operateurs, die Behandlung in einer Privatklinik oder der Sonderklasse eines öffentlichen Spitals, ein Ein- oder Zweibettzimmer – und in der Regel deutlich kürzere Wartezeiten auf den OP-Termin.

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Bei einer bewilligten stationären Operation übernehmen Sonderklasse-Versicherungen üblicherweise ganz oder zum Großteil: Arzthonorar, Operation, Anästhesie, Klinikaufenthalt und Unterbringung. Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet zusätzlich einen Beitrag. Vor der OP geht mein Kostenvoranschlag zur Deckungszusage an Ihre Versicherung – so wissen Sie vorher, woran Sie sind. Je nach Vertrag kann ein Selbstbehalt vereinbart sein.

Mit den meisten Sonderklasse-Versicherungen ist eine Direktverrechnung möglich: Klinik und Operateur rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Ablauf: Kostenvoranschlag, Deckungszusage, Operation – die Abrechnung läuft im Hintergrund. Dann müssen Sie in der Regel weder vorstrecken noch Rechnungen einreichen.

Ordinationsbesuche fallen nicht unter die stationäre Sonderklasse, sondern unter den Ambulant- bzw. Privatarzt-Baustein Ihrer Polizze – falls vorhanden. Sie erhalten eine Honorarnote, reichen sie zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse ein (rund 80 % des Kassentarifs zurück) und danach den Rest bei Ihrer Zusatzversicherung. Bei der Einreichung unterstütze ich Sie gerne.

Ja. Für den Ordinationsbesuch gilt derselbe Weg wie für alle Wahlarzt-Patienten: Honorarnote, Einreichung, rund 80 % des Kassentarifs zurück. Eine Operation in der Privatklinik ist auch als Selbstzahler möglich – mit einem transparenten Kostenvoranschlag vorab. Ich operiere ausschließlich in den Privatkliniken; möchten Sie sich in einem öffentlichen Spital operieren lassen, bekommen Sie von mir den Befund mit meiner Empfehlung mit – die Wartezeit richtet sich dann nach dem Spital.

Das hängt vom Eingriff, der Klinik, der Aufenthaltsdauer und der Narkoseform ab – deshalb nenne ich online keine Pauschalpreise. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen Kostenvoranschlag mit allen Positionen: Honorar für Operateur, Assistenz und Anästhesie sowie die Klinikkosten für OP-Saal, Material bzw. Implantat und Aufenthalt. Ihre gesetzliche Krankenkasse leistet in der Regel auch in der Privatklinik einen Beitrag, den die Klinik direkt mit ihr verrechnet – Sie zahlen die Differenz.

Manche Verträge sehen vor, dass Sie pro Spitalsaufenthalt oder pro Jahr einen fixen Betrag oder Prozentsatz selbst tragen – dafür ist die Prämie niedriger. Ob und in welcher Höhe das bei Ihnen gilt, steht in Ihrer Polizze; Ihre Versicherung weist es in der Deckungszusage aus. Sie wissen es also vor der Operation.

Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung, dass sie die geplante Operation übernimmt – ganz oder mit dem in Ihrem Vertrag vereinbarten Selbstbehalt. Grundlage ist mein Kostenvoranschlag mit Diagnose und geplantem Eingriff; um die Einreichung kümmere ich mich. Meist dauert das nur wenige Tage. Den OP-Termin fixieren wir, sobald die Zusage vorliegt.

Nein, die Sonderklasse deckt den Spitalsaufenthalt. Ordinationsbesuche vor und nach der Operation sind ambulante Leistungen: Sie erhalten eine Honorarnote, reichen sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein (rund 80 % des Kassentarifs zurück) und den Rest bei Ihrer Zusatzversicherung – eine Wahlarzt- bzw. Privatarzt-Versicherung übernimmt diese Kosten normalerweise ganz oder zum Großteil. Die Unterlagen dafür bekommen Sie von mir aufbereitet.

Der Kassentarif ist der Betrag, den Ihre Krankenkasse ihren Vertragsärzten für eine Leistung bezahlt. Als Wahlarzt-Patient bekommen Sie rund 80 % dieses Betrags zurück – unabhängig davon, wie hoch die Honorarnote ist. Weil Wahlarzt-Honorare über dem Kassentarif liegen, bleibt ein Teil bei Ihnen oder bei Ihrer Zusatzversicherung. Wie hoch der Kassentarif für eine Leistung ist, hängt von Ihrer Kasse ab (ÖGK, SVS, BVAEB).

Das hängt von Ihrer Polizze ab. Nach dem Abschluss gilt bei Krankheiten oft eine Wartefrist – häufig drei Monate –, bei Unfällen meist keine. Beschwerden, die vor dem Abschluss bereits bestanden oder behandelt wurden, können ausgeschlossen sein. Fragen Sie im Zweifel Ihre Versicherung, bevor wir einen OP-Termin planen – die Deckung kann Ihnen nur sie zusagen, nicht ich.

Noch Fragen zu Ihrer Situation?

Jede Polizze ist anders. Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten einfach zum Erstgespräch mit – wir klären gemeinsam, was für Sie gedeckt ist.

1040 Wien: +43 1 585 62 60 · 1020 Wien: +43 1 890 45 20

Nach vorheriger Terminvereinbarung · 1040 Wien-Wieden (Große Neugasse 28/2) · 1020 Wien-Leopoldstadt (Vorgartenstrasse 206c)

Vertiefende Informationen

Medizinisch geprüft: Dr. Philippe Ghobrial, Facharzt für Orthopädie & Traumatologie · Zuletzt aktualisiert: 8. September 2026