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Sonderklasse & Wahlarzt
einfach erklärt – ohne Kleingedrucktes

Wahlarzt, Sonderklasse, Direktverrechnung, Kostenerstattung – das österreichische Gesundheitssystem hat viele Begriffe, die kaum jemand erklärt bekommt, bevor er sie braucht. Diese Seite beantwortet die häufigsten Fragen neutral und verständlich. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt – und was nicht.

Wahlarzt vs. Kassenarzt: Was ist der Unterschied?

Beide sind voll ausgebildete Fachärzte – der Unterschied liegt allein im Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenkasse und darin, wie abgerechnet wird.

Kassenarzt

  • Hat einen Vertrag mit der Krankenkasse – Sie zahlen nichts direkt
  • Terminwartezeiten oft mehrere Wochen bis Monate
  • Hohe Patientenzahlen, dadurch meist kürzere Gesprächszeit

Wahlarzt

  • Kein Kassenvertrag – Sie erhalten eine Honorarnote
  • Krankenkasse erstattet nach Einreichung 80 % des Kassentarifs zurück
  • Zusatzversicherung mit Ambulant-Baustein übernimmt je nach Polizze einen Großteil bis alles vom Rest
  • Termine binnen weniger Tage, ausführliche Gesprächszeit

Wichtig zu wissen: Die 80 % beziehen sich auf den Kassentarif der jeweiligen Leistung – nicht auf 80 % der Honorarnote. Wie viel das konkret ist, hängt von Leistung und Kasse (ÖGK, SVS, BVAEB) ab.

Was bedeutet „Sonderklasse" eigentlich?

Die Sonderklasse ist eine private Zusatzversicherung für den Spitalsaufenthalt – in Österreich haben sie über drei Millionen Menschen, oft seit Jahren, ohne sie je gebraucht zu haben. Genau bei einer planbaren Operation spielt sie ihre Stärken aus.

Anbieter sind z. B. UNIQA, Generali, Wiener Städtische, Allianz oder Merkur. Ob und in welchem Umfang Sie versichert sind, steht in Ihrer Polizze – ein Anruf bei Ihrer Versicherung mit der Frage „Bin ich sonderklasseversichert und was ist gedeckt?" klärt das in fünf Minuten.

Das ermöglicht Ihnen die Sonderklasse

  • Freie Arztwahl: Sie entscheiden, wer Sie operiert – nicht der Dienstplan

  • Kurze Wartezeit: OP-Termin in der Privatklinik meist innerhalb von 1–2 Wochen

  • Privatklinik oder Sonderklasse im öffentlichen Spital: Ein- oder Zweibettzimmer, mehr Ruhe für die Genesung

  • Kostendeckung: Arzthonorar, OP, Anästhesie und Aufenthalt werden bei bewilligter OP in der Regel vollständig übernommen

So läuft die Direktverrechnung bei einer Operation

„Muss ich in Vorleistung gehen?" ist die häufigste Sorge – die Antwort ist nein. Bei der Direktverrechnung läuft die gesamte Abrechnung zwischen Klinik, Operateur und Ihrer Versicherung. So sieht der Weg aus:

1

Diagnose & OP-Entscheidung

In der Ordination klären wir Diagnose, Behandlungsoptionen und ob eine Operation wirklich der richtige Schritt ist.

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Kostenvoranschlag & Bewilligung

Ich erstelle den Kostenvoranschlag und kümmere mich um die Bewilligung durch Ihre Versicherung – Sie müssen nichts organisieren.

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Operation in der Privatklinik

OP-Termin meist innerhalb von 1–2 Wochen in einer der führenden Wiener Privatkliniken (Klinikum Währing/Atomos, Wiener Privatklinik, Privatklinik Döbling oder Rudolfinerhaus) – von mir persönlich operiert.

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Abrechnung läuft im Hintergrund

Klinik und Operateur rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Keine Vorauszahlung, kein Einreichen, keine Rechnungen – je nach Vertrag allenfalls ein vereinbarter Selbstbehalt.

Und beim Ordinationsbesuch? Die ambulante Seite

Der Besuch in der Ordination fällt nicht unter die stationäre Sonderklasse, sondern unter den Ambulant- bzw. Privatarzt-Baustein Ihrer Polizze – falls Sie einen haben. Der Weg ist zweistufig: Die Honorarnote geht zuerst an Ihre gesetzliche Krankenkasse (80 % des Kassentarifs zurück), der verbleibende Rest an Ihre Zusatzversicherung.

Klingt nach Papierkram? Bei der Einreichung unterstütze ich Sie – Sie bekommen von mir alle Unterlagen so aufbereitet, dass die Erstattung möglichst reibungslos läuft.

Was das bei mir konkret heißt

  • Bei Operationen: Direktverrechnung mit Ihrer Sonderklasse-Versicherung – keine Vorauszahlung
  • OP-Termin in der Privatklinik meist innerhalb von 1–2 Wochen
  • Bei Ordinationsbesuchen: Hilfe bei der Einreichung zur ambulanten Rückerstattung
Ihr Weg als Privatpatient im Detail →

Häufige Fragen zu Sonderklasse & Wahlarzt

Ein Kassenarzt hat einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse – Sie zahlen dort nichts direkt, dafür sind Wartezeiten oft länger und die Zeit pro Patient knapper. Ein Wahlarzt hat keinen Kassenvertrag: Sie erhalten eine Honorarnote, reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen 80 % des jeweiligen Kassentarifs zurück. Eine private Zusatzversicherung mit Ambulant- oder Privatarzt-Deckung erstattet je nach Polizze einen großen Teil bis den gesamten Rest.

Die Sonderklasse ist eine private Zusatzversicherung für den Spitalsaufenthalt. Sie ermöglicht die freie Wahl des Operateurs, die Behandlung in einer Privatklinik oder der Sonderklasse eines öffentlichen Spitals, ein Ein- oder Zweibettzimmer – und in der Regel deutlich kürzere Wartezeiten auf den OP-Termin.

Bei einer bewilligten stationären Operation übernimmt die Sonderklasse-Versicherung in der Regel die gesamten Kosten: Arzthonorar, Operation, Anästhesie, Klinikaufenthalt und Unterbringung. Ihre gesetzliche Krankenversicherung leistet zusätzlich einen gesetzlichen Beitrag. Vor der OP wird ein Kostenvoranschlag zur Bewilligung an die Versicherung geschickt – so gibt es keine Überraschungen. Je nach Vertrag kann ein Selbstbehalt vereinbart sein.

Nein. Bei der Direktverrechnung rechnen Klinik und Operateur direkt mit Ihrer Sonderklasse-Versicherung ab. Ablauf: Kostenvoranschlag wird erstellt, die Versicherung bewilligt, Sie werden operiert – und die Abrechnung läuft im Hintergrund. Sie müssen weder vorstrecken noch Rechnungen einreichen.

Ordinationsbesuche fallen nicht unter die stationäre Sonderklasse, sondern unter den Ambulant- bzw. Privatarzt-Baustein Ihrer Polizze – falls vorhanden. Sie erhalten eine Honorarnote, reichen sie zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse ein (80 % des Kassentarifs zurück) und danach den Rest bei Ihrer Zusatzversicherung. Bei der Einreichung unterstütze ich Sie gerne.

Ja. Für den Ordinationsbesuch gilt derselbe Weg wie für alle Wahlarzt-Patienten: Honorarnote, Einreichung, 80 % des Kassentarifs zurück. Eine Operation in der Privatklinik ist auch als Selbstzahler möglich – mit einem transparenten Kostenvoranschlag vorab. Alternativ operiere ich Sie im öffentlichen System; dann gelten die dortigen Wartezeiten.

Noch Fragen zu Ihrer Situation?

Jede Polizze ist anders. Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten einfach zum Erstgespräch mit – wir klären gemeinsam, was für Sie gedeckt ist.

1040 Wien: +43 1 585 62 60 · 1020 Wien: +43 1 890 45 20

Nach vorheriger Terminvereinbarung · 1040 Wien-Wieden (Große Neugasse 28/2) · 1020 Wien-Leopoldstadt (Vorgartenstrasse 206c)